Dauerbescheide der Grundsteuer, Hundesteuer und gesplitteter Abwassergebühr ab 2025

Amtliche Bekanntmachung 06/25

Gemäß §12 a Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) werden ab 2025 Bescheide als Dauerbescheide erlassen und sind über mehrere Jahre gültig. Die Fälligkeiten bleiben dann auch für kommenden Jahre gleich. Ein Erinnerung oder erneute Mitteilung erfolgt somit nicht.

Falls sich jedoch die Berechnungsgrundlagen oder der Betrag der Abgaben ändert, werden neue Bescheide erlassen.

Fragen beantwortet die Stadt Bexbach, Bereich C1, unter den Telefonnummern (06826) 529-167,-168,-169 oder gerne.