Mein Justizpostfach (MJP)

Rechtssichere Kommunikation mit Behörden für Bürgerinnen und Bürger

Die Vorteile

  • Rechtliche Gültigkeit und hoher Vertraulichkeitsgrad der Kommunikation
  • Umfassender Datenschutz und IT-Sicherheit
  • Flexibel, bequem, unabhängig von Zeit und Ort

Bürgerinnen und Bürger können seit Oktober 2023 „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen. Der Dienst ist über 

https://ebo.bund.de/

erreichbar und ermöglicht eine digitale, rechtssichere und kostenlose Kommunikation mit der Justiz, Behörden, Anwältinnen und Anwälten, Notarinnen und Notare oder Steuerberaterinnen und Steuerberater.

Sie können damit zum Beispiel rechtswirksam Klagen bei Gericht einreichen oder Anträge an ihr Rathaus übermitteln. Durch MJP wird der Einstieg in die digitale Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung für sie daher erheblich leichter.

Wie komme ich an ein MJP?
Bürgerinnen und Bürger müssen über eine BundID verfügen, die unter Verwendung der Online Funktion des Personalausweises eingerichtet worden ist. Die BundID wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 2019 bereitgestellt und kontinuierlich weiterentwickelt. Mit ihrer kostenlosen BundID können sich Bürgerinnen und Bürger online identifizieren und digitale Verwaltungsleistungen sicher, einfach und flexibel von zu Hause erledigen. Informationen zur BundID finden sie unter https://id.bund.de/de

Wie funktioniert das MJP?
Sie melden sich mit der BundID und der elektronischen Personalausweisfunktion in der Browseranwendung des MJP hier an. Die Postfächer anderer Bürgerinnen und Bürger oder Organisationen sind für Inhaberinnen und Inhaber eines „Mein Justizpostfach“ nicht sichtbar und können daher nicht adressiert werden. Die sicher hinterlegten Adressdaten sind nur für die Behörden sichtbar. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Erforderlich bleibt in der Regel weiter eine einfache Signatur durch Angabe des vollen Namens am Ende des Schriftsatzes.
Die MJP-Nachrichten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt. Im Rahmen der Postfacheinrichtung wird ein Verschlüsselungszertifikat mit PIN erstellt, das die MJP-Nutzerin bzw. der Nutzer sichert und beim Empfang von Nachrichten für die Entschlüsselung nutzt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Inhalt der Nachrichten ausschließlich vom MJP-Nutzenden gelesen werden kann.