Schiedswesen in Bexbach
Unser Motto: „schlichten statt richten“
Das Motto des Bundes deutscher Schiedsleute „schlichten statt richten“ skizziert kurz und prägnant die Arbeit der Schiedspersonen in Deutschland. Weite Kreise der Bevölkerung identifizieren die Arbeit der Schiedspersonen allerdings nur mit dem Sühneversuch in Strafsachen; die Befugnisse der Schiedspersonen in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten sind nur wenig verbreitet.
Nach der Saarländischen Schiedsordnung findet das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, einschließlich der Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sowie über bestimmte Verletzungen der persönlichen Ehre statt. Ein Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer oder beider Parteien eingeleitet.
Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten ist für jede Gemeinde ein Schiedsmann oder eine Schiedsfrau zu bestellen. Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch den Stadtrat. In das Amt einer Schiedsperson kann nur berufen werden, wer das 25. Lebensjahr vollendet hat, der Persönlichkeit und Fähigkeit nach zur Streitschlichtung geeignet ist und im jeweiligen Schiedsbezirk (Stadt Bexbach) wohnt.
Der Rat der Stadt Bexbach hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2020 Herrn Klaus-Peter Truxa als Schiedsmann gewählt.
Am 4. März 2024 wurde Thomas Schwarz als neuer stellvertretender Schiedsmann im Amtsgericht Homburg verpflichtet. Er tritt damit die Nachfolge von Ruth Messering an, die ihr Amt aus persönlichen Gründen 2023 niedergelegt hatte.
Die gewählten Schiedspersonen wurden durch den Direktor des Amtsgerichts Homburg unter Verweisung auf die eidliche Verpflichtung mit einer Amtszeit von fünf Jahren bestätigt. Die Amtszeit der Bexbacher Schiedspersonen hat am 30. Juni 2020 begonnen.
Schiedsmänner der Stadt Bexbach
- Klaus-Peter Truxa (Schiedsmann)
- Thomas Schwarz (stellvertretender Schiedsmann)
Sprechstunden der Schiedsleute:
Donnerstags von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Rathaus I, Rathausstraße 68, Zimmer 1.01, Telefon-Nr. 06826 529-113.