Bebauungspläne im Verfahren

Hier finden Sie eine Übersicht über aktuelle Bebauungsplanverfahren

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 12.12.2024 die Veröffentlichung des Entwurfs zur Flächennutzungsplanänderung „Umnutzung ehemaliges Kasernengelände“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen hat.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Oberbexbach und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,0 ha. Östlich des Plangebietes befindet sich das Gewerbegebiet „Saarpfalz-Park“, südlich verläuft die Straße „Zum Getzelborn“. Im Westen und Norden wird der Geltungsbereich durch die Straße „Am Schützenhaus“ und hier angrenzende Grün- und Freiflächen begrenzt. Die Fläche der Flächennutzungsplanänderung ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schützenhaus“, die Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 02. Januar 2025 bis einschließlich 03. Februar 2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.bexbach.de/bebauungsplaene veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die genannten Unterlagen können im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus II der Stadt Bexbach, Luitpoldstraße 27, im Schaukasten im 1. OG während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte erhalten Sie an oben genannter Adresse in Zimmer 1.11.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Unterlagen liegen jeweils als Entwurf vor:

  • Planzeichnung
  • Begründung zur Flächennutzungsplanänderung

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@bexbach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Bexbach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies eindeutig zu vermerken.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) e) (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Bexbach, den 19.12.2024

Christian Prech

Bürgermeister

Bekanntmachung des Beschlusses der Auslegung zur Flächennutzungsplanänderung „Umnutzung ehemaliges Kasernengelände“

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 12.12.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs „Wohngebiet am Schützenhaus“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Oberbexbach und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,0 ha, es handelt sich dabei um Teile des ehemaligen Kasernengeländes der Saarpfalz-Kaserne. Östlich des Plangebietes befindet sich das Gewerbegebiet „Saarpfalz-Park“, südlich verläuft die Straße „Zum Getzelborn“. Im Westen und Norden wird der Geltungsbereich durch die Straße „Am Schützenhaus“ und hier angrenzende Grün- und Freiflächen begrenzt.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Zeit vom 02. Januar 2025 bis einschließlich 03. Februar 2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.bexbach.de/bebauungsplaene veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die genannten Unterlagen können im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus II der Stadt Bexbach, Luitpoldstraße 27, im Schaukasten im 1. OG während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte erhalten Sie an oben genannter Adresse in Zimmer 1.11.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@bexbach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Bexbach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies eindeutig zu vermerken.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) e) (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Bexbach, den 19.12.2024

Christian Prech

Bürgermeister