Bebauungspläne im Verfahren

Hier finden Sie eine Übersicht über aktuelle Bebauungsplanverfahren

Der Rat der Stadt Bexbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2009 die Aufstellung der Satzung „Aufhebung des Bebauungsplans Grubenwäldchen“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen.

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt in der Ortsmitte von Frankenholz als „Insel“ zwischen der Höcherbergstraße, der St.-Barbara-Straße und der der Straße Am Hirtenberg. Es umfasst eine Fläche von rd. 4 ha.

Der Rat der Stadt Bexbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2024 die Auslegung des Entwurfs der Aufhebungssatzung beschlossen. Die Durchführung des Planverfahrens erfolgt im Regelverfahren gem. §2 BauGB. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 15.06.2009 bis 17.07.2009 statt.

Gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Aufhebungssatzung, bestehend aus dem Text sowie der Begründung mit Umweltbericht, in der Zeit vom 02.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.bexbach.de/bebauungsplaene zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Die genannten Unterlagen können im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus II der Stadt Bexbach, Luitpoldstraße 27, im Schaukasten im 1. OG während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte erhalten Sie an oben genannter Adresse in Zimmer 1.11.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@bexbach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Bexbach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies eindeutig zu vermerken.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) e) (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

66450 Bexbach, 12.12.2024

Christian Prech

Bürgermeister

„Aufhebung des Bebauungsplans Grubenwäldchen“ mit Begründung und Umweltbericht (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 12.12.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Fa. Colucci Pizza und mehr GmbH & Co. KG, Saarpfalz-Park“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.

Die Vorhabenträgerin, die Fa. Colucci Pizza und mehr GmbH & Co. KG, plant in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Betriebsgelände im Saarpfalz-Park einen Neubau für Produktion und Lager. Aktuell ist das Plangebiet noch durch eine Gewerbehalle bebaut. Das Konzept sieht eine neue Halle mit einem Hochregallager und mehreren Silos vor. Es soll u.a. Platz für bis zu 5.000 Paletten-Stellplätze geschaffen werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird für das Gelände im nördlichen Saarpfalz-Park aufgestellt. Das Plangebiet wird umliegend von Straßenverkehrsflächen der Straße „Saarpfalz-Park“ begrenzt. Im Süden und Osten schließen unmittelbar weitere Gewerbebetriebe an. Auch nördlich und westlich befinden sich weitere Gewerbebetriebe, die durch die Straßenverkehrsfläche vom Plangebiet getrennt sind.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst die Parzellen Flur 3, Fl. Nr. 540/183 und 540/182 in Oberbexbach mit einer Fläche von insgesamt ca. 7.250 m².

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan zur Realisierung der Gewerbehalle und insbesondere des Hochregallagers.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i. V. m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet eine Fläche für Gemeinbedarf vor. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Beteiligung der Öffentlichkeit

(Auslegung gem. § 13 (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Bexbach hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Fa. Colucci Pizza und mehr GmbH & Co. KG, Saarpfalz-Park“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C), in der Zeit vom 02.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.bexbach.de/bebauungsplaene veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die genannten Unterlagen können im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus II der Stadt Bexbach, Luitpoldstraße 27, im Schaukasten im 1. OG während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte erhalten Sie an oben genannter Adresse in Zimmer 1.11.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@bexbach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung -
i. V. m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Hinweis zum Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Bexbach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies eindeutig zu vermerken.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) e) (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Bexbach, den 19.12.2024

Christian Prech

Bürgermeister

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 12.12.2024 die Veröffentlichung des Entwurfs zur Flächennutzungsplanänderung „Umnutzung ehemaliges Kasernengelände“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen hat.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Oberbexbach und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,0 ha. Östlich des Plangebietes befindet sich das Gewerbegebiet „Saarpfalz-Park“, südlich verläuft die Straße „Zum Getzelborn“. Im Westen und Norden wird der Geltungsbereich durch die Straße „Am Schützenhaus“ und hier angrenzende Grün- und Freiflächen begrenzt. Die Fläche der Flächennutzungsplanänderung ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schützenhaus“, die Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 02. Januar 2025 bis einschließlich 03. Februar 2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.bexbach.de/bebauungsplaene veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die genannten Unterlagen können im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus II der Stadt Bexbach, Luitpoldstraße 27, im Schaukasten im 1. OG während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte erhalten Sie an oben genannter Adresse in Zimmer 1.11.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Unterlagen liegen jeweils als Entwurf vor:

  • Planzeichnung
  • Begründung zur Flächennutzungsplanänderung

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@bexbach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Bexbach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies eindeutig zu vermerken.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) e) (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Bexbach, den 19.12.2024

Christian Prech

Bürgermeister

Bekanntmachung des Beschlusses der Auslegung zur Flächennutzungsplanänderung „Umnutzung ehemaliges Kasernengelände“

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 12.12.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs „Wohngebiet am Schützenhaus“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Oberbexbach und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,0 ha, es handelt sich dabei um Teile des ehemaligen Kasernengeländes der Saarpfalz-Kaserne. Östlich des Plangebietes befindet sich das Gewerbegebiet „Saarpfalz-Park“, südlich verläuft die Straße „Zum Getzelborn“. Im Westen und Norden wird der Geltungsbereich durch die Straße „Am Schützenhaus“ und hier angrenzende Grün- und Freiflächen begrenzt.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Zeit vom 02. Januar 2025 bis einschließlich 03. Februar 2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.bexbach.de/bebauungsplaene veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die genannten Unterlagen können im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus II der Stadt Bexbach, Luitpoldstraße 27, im Schaukasten im 1. OG während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte erhalten Sie an oben genannter Adresse in Zimmer 1.11.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@bexbach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Bexbach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies eindeutig zu vermerken.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) e) (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Bexbach, den 19.12.2024

Christian Prech

Bürgermeister