Bebauungspläne im Verfahren
Hier finden Sie eine Übersicht über aktuelle Bebauungsplanverfahren
Bekanntmachung des Beschlusses der Auslegung zum Bebauungsplanentwurf „Bexbacher Blumengarten“
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 20.02.2025 die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs „Bexbacher Blumengarten“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand der bebauten Ortslage von Bexbach und umfasst eine Fläche von ca. 11 ha auf den Gemarkungen Bexbach und Niederbexbach. Der Bebauungsplan überplant das Gelände des Bexbacher Blumengartens mit Messegelände einschließlich der als Parkfläche westlich (Landebahn des Aero Club Bexbach e. V.) und östlich gelegenen städtischen Grundstücke.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Zeit
vom 10. März 2025 bis einschließlich 11. April 2025
auf der Internetseite der Stadt unter www.bexbach.de unter folgendem Pfad:
Rathaus – Bauen in Bexbach - Bebauungspläne im Verfahren, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die genannten Unterlagen können im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus II der Stadt Bexbach, Luitpoldstraße 27, im Schaukasten im 1. OG während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte erhalten Sie an oben genannter Adresse in Zimmer 1.11.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@bexbach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Bexbach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies eindeutig zu vermerken.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) e) (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Bexbach, den 06.03.2025
Christian Prech
Bürgermeister