Kindertagespflege und -betreuung

Die Alternative zur Krippe.

Die Kindertagespflege ist eine Betreuungsform im familiennahen Umfeld, die gesetzlich (§ 22 und § 23 SGB VII) anerkannt ist.
Innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes ermöglicht die Tagespflege als Alternative zur Krippe die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Kindertagespflege ist eine individuelle Betreuungsform, in der die individuellen Bedürfnisse des Kindes und seiner Familie berücksichtigt werden.

Die Kindertagespflege umfasst:

  • regelmäßige Betreuung von Kindern innerhalb und außerhalb des Kindeshaushaltes  -  Es können bis zu 5 fremde Kinder im Haushalt der Tagespflegeperson betreut werden.
  • Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Unterstützung und Ergänzung der Familie bei Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes durch die Tagesmutter/Tagesvater.

Die Kindertagespflege kommt allgemein für Kinder zwischen 0 und dem vollendeten 14. Lebensjahr in Frage. Für Kinder unter drei Jahren wird im Besonderen entweder der Besuch einer Kindertagespflegestelle oder einer Kindertageseinrichtung (Krippe) gefördert. Darüber hinaus kann die Kindertagespflege auch Randzeiten bei Kindergartenkinder oder Schulkinder abdecken oder eine Möglichkeit der Nachmittagsbetreuung sein.

Antrag und Kosten

Wenn Tagespflege in Anspruch genommen wird, kann sie auf Antrag über das Jugendamt gefördert werden. Dieser Antrag kann von allen Eltern – unabhängig von ihrem Einkommen - gestellt werden. Wie im Bereich der Betreuung in einer Einrichtung, kann darüber hinaus auf Antrag der Elternbeitrag bei „Geringverdienern“ oder Eltern in Ausbildung teilweise oder ganz ersetzt werden.

Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung eines Kindes ein sogenanntes Tagespflegegeld. Dieses setzt sich bei geförderter Tagespflege aus einer finanziellen Förderung (durch den Saarpfalz-Kreis) und einem Elternbeitrag zusammen. Der Elternbeitrag richtet sich nach dem vereinbarten Betreuungsumfang (Anzahl der Stunden) und beträgt bei einem Vollzeit-Betreuungsplatz für ein Kind maximal 300 €.

Bei einem Betreuungsbedarf können Sie gerne einen Termin zu einem ausführlichen Informationsgespräch unter den unten genannten Kontaktdaten vereinbaren.

Qualifikation
Die Tagespflegepersonen sind nach den bundesweiten Standards des Deutschen Jugendinstituts (DJI) ausgebildet und durch das Jugendamt qualifiziert und überprüft.
Geeignete Kindertagespflegepersonen besitzen als Grundvoraussetzung für die Betreuung, Förderung und Bildung von Kindern, eine vom örtlich zuständigen Jugendamt ausgestellte und mit Siegel versehene Pflegeerlaubnis und können ein individuelles pädagogisches Konzept vorweisen.