Stadtkasse
Zahlungsverkehr mit der Stadt Bexbach
Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Informationen über die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit der Stadt Bexbach zur Verfügung. Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, über ein SEPA-Lastschriftmandat fällige Zahlungen von der Stadtkasse bequem von Ihrem Girokonto einziehen zu lassen. Bitte erteilen Sie uns hierfür das notwendige Lastschriftmandat.
Bank | IBAN | BIC | |
Zahlungen an die Stadt Bexbach richten Sie bitte an: | Kreissparkasse Saarpfalz | DE53 5945 0010 1010 2094 58 | SALADE51HOM |
Bank1Saar eG | DE46 5919 0000 1301 1580 05 | SABADE5S | |
Postbank | DE52 5901 0066 0007 6396 65 | PBNKDEFF | |
Deutsche Bank | DE45 5907 0070 0532 4538 00 | DEUTDEDB595 | |
Zahlungen an den Regiebetrieb Abwasserbeseitigung richten Sie bitte an: | Kreissparkasse Saarpfalz | DE17 5945 0010 1010 0014 59 | SALADE51HOM |
Bank1Saar eG | DE23 5919 0000 1301 1590 01 | SABADE5S | |
Zahlungen an den Eigenbetrieb Messe richten Sie bitte an: | Kreissparkasse Saarpfalz | DE40 5945 0010 1010 9488 32 | SALADE51HOM |
Bank1Saar eG | DE16 5919 0000 1301 1600 00 | SABADE5S |
Hintergrundinformationen
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung. Die verbindlichen Mandatstexte für die SEPA-Mandate erhalten Sie bei Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister.
Was ist die Mandatsreferenz?
Die Mandatsreferenz ist ein von der Stadtkasse Bexbach individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats. Die Mandatsreferenz darf bis zu 35 alphanumerische Stellen lang sein und dient in Kombination mit der Gläubiger-ID (ohne die in dieser Nummer enthaltene Geschäftsbereichskennung) der eindeutigen Identifizierung des dem Lastschrifteinzug zugrunde liegenden Mandats. Eine Mandatsreferenznummer wird immer nur einmal vergeben, da die Geschäftsbereichskennung der Gläubiger-Identifikationsnummer nicht als Unterscheidungsmerkmal herangezogen werden kann.
Sie möchten der Stadtkasse Bexbach ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Für folgende Abgaben können der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden:
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Gewerbesteuer
- Gesplittete Abwassergebühr
- Pachtzins
Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular.
Was ist die IBAN?
Die IBAN (International Bank Account Number) ist die Internationale Bankkontonummer, die der eindeutigen Kennung eines Kontos dient.
Aufbau und Regelungen zu der IBAN basieren auf dem weltweit einheitlich normierten ISO Standard 13626 der International Organization for Standardization. Die IBAN setzt sich in Deutschland aus 22 Stellen zusammen. Die ersten vier Felder geben die Länderkennung (DE für Deutschland) und die Prüfziffer an, dann folgt die bisherige Bankleitzahl (achtstellig) und Kontonummer (zehnstellig). Hat die Kontonummer weniger als zehn Ziffern, wird sie vorne mit Nullen ergänzt.
Wo finde ich IBAN und BIC?
Sie finden Ihre IBAN und den BIC Ihres Zahlungsdienstleisters - übrigens bereits seit 2003 - auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter "Meine Daten", "Kontodetails" - je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister benannt wird -, können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der Zahlungsdienstleister aufgedruckt.
Sie möchten an die Stadtkasse Bexbach eine Zahlung leisten?
Für jede Abgabenart ist ein entsprechendes Kassenkonto bei der Stadtkasse vorhanden. Folglich ist für jedes einzelne Kassenkonto ein eigenes SEPA-Mandat zu erteilen, da gleichfalls für jedes Kassenkonto auch eine eigene Mandatsreferenznummer vergeben wird.
Bitte senden Sie das ausgefüllte SEPA-Lastschriftformular unterschrieben und im Original an die Stadtkasse Bexbach, Rathausstraße 68, 66450 Bexbach. Eine Übermittelung per Mail oder Fax kann leider nicht anerkannt werden.
Wie werden Rücklastschriften mit den damit verbundenen Rücklastgebühren und das nochmalige Einziehen der Forderung behandelt?
Zurückbelastete Lastschriften dürfen nicht erneut zum Einzug eingereicht werden. Grundsätzlich sind die mit den zurückbelasteten Lastschriften verbundenen Rücklastgebühren vom Zahlungspflichtigen zu leisten.
Da der SEPA-Lastschrift-Datensatz u. a. das Fälligkeitsdatum der Lastschrift enthält, kann ein erneuter Einzug einer Forderung nur mit einer neuen Lastschrift mit neuem Fälligkeitstag erfolgen. Zurückliegende Fälligkeiten können nicht mehr eingezogen werden.
Quelle: Deutsche Bundesbank