ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung durch den Gemeindewahlleiter
- Verpflichtung der Beisitzer/innen und der Schriftführerin/des Schriftführers nach § 3 Abs. 3 Kommunalwahlordnung
- Feststellung des Wahlergebnisses gem. §§ 3 und 52 Abs. 4 KWO
- Verteilung der Stadtrats- und Ortsratssitze gem. §§ 54, 75 und 76 KWO
Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses ist öffentlich.
Bexbach, den 28. Mai 2024
Christian Prech
Bürgermeister und
Gemeindewahlleiter