Benachrichtigung über Pflegemaßnahmen
Die Grenzen des Naturschutzgebietes ergeben sich aus der Verordnung über das Natura 2000-Gebiet „Kühnbruch“ vom 09. Juli 2015 (Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 09. Juli 2015, S.427).
Zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird die Beseitigung von Riesenbärenklau durch Ausstechen der Wurzeln vorgenommen.
Die Verordnung kann online auf der Internet-Seite des Ministeriums eingesehen werden:
Soweit Sie als betroffener Eigentümer oder Nutzungsberechtigter begründete Einwendungen gegen die geplanten Arbeiten haben, können Sie diese binnen 14 Tagen an die Naturlandstiftung Saar, Feldmannstraße 85, 66119 Saarbrücken, Tel.: (0681) 954 150, richten.
Roland Krämer, Kurator Naturlandstiftung Saar